Au-Pair heißt wörtlich übersetzt „gleichgestellt“. Das bedeutet, dass ein Au-Pair ein Familienmitglied auf Zeit ist, welches zu gleichen Bedingungen mit Ihnen leben und arbeiten wird.
Ein Au-Pair ist keine bezahlte Haushaltshilfe, sondern sollte als gleichberechtigtes Familienmitglied aufgenommen werden. So wie etwa eine große Schwester oder ein großer Bruder für die Kinder.
Das Au-Pair hilft bei der Kinderbetreuung und im Haushalt und erhält dafür ein Taschengeld. Die in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Bedingungen zur Aufnahme eines Au-Pair orientieren sich am „Europäischen Abkommen“ über die Au-Pair Beschäftigung vom 24.11.1969.
Die Au-Pair Beschäftigten gehören weder zur Gruppe der Studenten noch zur Gruppe der Arbeitnehmer. Die Au-Pair Tätigkeit wird in Anlehnung an die Bundesanstalt für Arbeit als „Beschäftigungsverhältnis besonderer Art“ definiert.