Gastfamilien-Info

Au Pair Bedingungen

Freie Unterkunft
Eigenes angemessenes Zimmer, ausschließlich für das Au-Pair. Mitbenutzung der allgemeinen Wohnräume.

Volle Verpflegung
Auch an den freien Tagen und bei Abwesenheit der Familie.

Taschengeld
Mindestens 280 Euro pro Monat.

Versicherung
Private Kranken- und Unfallversicherung (inkl. Schwangerschaft und Entbindung) gesetzl. Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung sind Pflicht. Die Versicherungsunterlagen senden wir Ihnen bei Vertragsabschluss oder auf Anfrage zu.

Verkehrsmittel
Regiokarte kann von den Gasteltern übernommen werden.
Bei PKW-Nutzung ist Vollkasko empfehlenswert.

Urlaub mit dem Au-Pair
Innerhalb der EU kann Ihr Au-Pair ohne zusätzliches Visum kontrollfrei mit Ihnen in den Urlaub fahren (die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland reicht hierfür aus). Besuchen Sie ein anderes Land, so müssen Sie bei der zuständigen Botschaft ein Besuchervisum beantragen, welches in der Regel ohne Probleme erteilt wird. Falls Sie ein Land der NICHT-EU durchqueren müssen, um in einem Land der EU Urlaub machen zu können z.B. der Schweiz , dann benötigen Sie ein Transitvisum, das Sie vor Urlaubsantritt bei der zuständigen Botschaft beantragen müssen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Download-Seite.

Ablauf

  • Wenn Sie sich für eines unserer Au-Pairs entschieden haben, senden Sie uns bitte schnellstmöglich den Vermittlungsauftrag und die Gastfamilienanmeldung zu, damit wir das Au-Pair sofort für Sie reservieren können.
  • Wir senden Ihnen in Folge alle notwendigen Verträge zur Unterschrift mit der Bitte zu, diese mit samt der Einladung wieder an uns zurück zu senden. Für die Gestaltung der Einladung werden wir Sie in einem ausführlichen Gespräch zuvor beraten
  • Nach Erhalt der Papiere leiten wir bei den zuständigen Konsulaten das Visaverfahren ein.
    Ein Visaverfahren von Georgien nach Deutschland kann sich zwischen 4 – 12 Wochen hinziehen und hängt sehr stark von der Zusammenarbeit der zuständigen Behörden ab.
  • Sie als Gastfamilie haben aber die Möglichkeit durch ständigen Kontakt mit den Ausländerbehörden und der Agentur für Arbeit, sowie mit uns, der von Ihnen eingeschalteten Vermittlungsagentur, das Verfahren zu beschleunigen. Die Erfahrung in den vergangenen Jahren hat uns das gezeigt.
  • Das Visaverfahren von Nepal, Ukraine oder China nach Deutschland dauert in der Regel zwischen 2- 3 Monate und kann wie oben beschrieben, ebenfalls beschleunigt werden.
  • Bei der Ankunft Ihres neuen Au-Pairs empfehlen wir Ihnen dieses selbst vom Flughafen oder dem Bus abzuholen, weil sich dieser erste Kontakt für die Bindung und den Bezug zu Ihnen als Gastfamilie als stärkend erweist. Sollte es Ihnen dennoch nicht möglich sein das Au-Pair abzuholen, organisieren wir Ihnen einen Abholservice, der das Au-Pair vom Ankunftsort direkt zu Ihnen nach Hause bringt. Die Kosten hierfür sollten mindestens zur Hälfte von Ihnen als Gastfamilie getragen werden.

Vermittlungsgebühr:

Die Vermittlungsgebühr bezieht sich stets auf ein volles Jahr oder mindestens 6 Monate. Sie ist gesplittet wie folgt:

Tarif A  (Familien mit ein oder zwei Kindern)

für ein Au Pair aus einem visapflichtigen Drittstaat 620,- EUR/Jahr; 350,- Euro/6 Monate

für ein Au Pair aus der Europäischen Union 680,- EUR/Jahr; 400,- EUR/6 Monate

Tarif B (Alleinerziehende und Familien mit drei oder mehr Kindern)

für ein Au Pair aus einem visapflichtigen Drittstaat 590,- EUR/Jahr; 350,- EUR/6 Monate

für ein Au Pair aus der Europäischen Union 620,- EUR/Jahr; 380,- EUR/6 Monate

Die Vermittlungsgebühr für einen Au Pair Wechsel berechnet sich anteilsmäßig für den Zeitraum, in dem diese Au-Pairs noch tätig sein können, wie folgendes Beispiel zeigen soll:

Ein Au-Pair befindet sich schon 4 Monate bei einer Familie und möchte wechseln.
Das bedeutet dass es tendenziell noch 8 Monate als Au-Pair in einer neuen Familie arbeiten kann.

Die Gebühr beträgt für diesen Fall z.B. bei Tarif B für ein Au Pair aus einem visapflichtigen Drittstaat  590,- EUR / 12 = 49EUR/Monat x 8 Monate =  393,- EUR für 8 Monate.

Wir beantragen auch Visa für Au Pairs, die Sie selbst schon woanders ausgesucht haben, und wickeln für Sie das gesamte Antragsverfahren mit Ihrer Unterstützung ab. Serviceleistungen sind hier die Gleichen, wie bei einer Vermittlung unserer eigenen Au Pairs. Die Vermittlungsgebühr ist in diesem Falle reduziert (siehe oben).

Probleme mit dem neuen Au-Pair?

In Problemfällen können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Wir vermitteln, schlichten und dolmetschen so gut wir das können!

Falls aber doch einmal „alle Stricke reißen“, bekommen Sie von uns natürlich so gut und so schnell wie es geht „Ersatz“.

Wir unterbreiten Ihnen 1-mal einen Vorschlag, damit Sie sich ein neues Au-Pair auszusuchen können. Schlägt aber dieser Versuch fehl, so können Sie frei entscheiden, ob Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt die Vermittlungsgebühr für die „entgangenen“ Monate gutschreiben lassen und auf ein späteres Au Pair anrechnen lassen wollen, oder dass Sie noch einen zweiten Vorschlag von uns bekommen. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 90,- EUR wird aber in diesem zweiten Falle zusätzlich fällig.

Schlagen alle diese Versuche fehl, wird Aktiv International entscheiden, ob und wie es in Ihrem individuellen Fall weiter gehen wird.

Da wir stets bemüht sind unseren treuen Kundenstamm zu behalten, werden wir auch in Ihrem persönlichen Fall eine Lösung finden!